Übergangsgeld öffentlicher dienst

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Dies führt im Verhältnis zum Krankengeld zu einer – sozialrechtlich bedingten – Besserstellung der Beschäftigten.

Dieser Unterscheidung zwischen Kranken- und Übergangsgeld kann nicht entgegengehalten werden, dass § 13 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) zu Gunsten der bis zum 30.09.2005 von § 71 BAT regenerationstage übertragung Beschäftigten abweichend von § 22 Abs.

2 TVöD auf das Nettokrankengeld abstellt, wobei Nettokrankengeld als das um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduzierte Krankengeld definiert wird11. § 13 TVÜ-VKA bezieht sich ebenso wie § 13 Abs. 1 TVÜ-Länder ausschließlich auf das Krankengeld tvöd vka eg n seiner sozialrechtlichen Ausgestaltung.

Maßgeblich für die Bestimmung des Zuschusses zum Übergangsgeld ist vielmehr die Differenz zwischen dem ausbezahlten Übergangsgeld, und zwar gegebenenfalls zuzüglich des genannten Beitragszuschlags, und dem Nettoentgelt iSv. a SGB III, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI iVm. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 vH des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).

Maßgeblich ist demnach der Unterschiedsbetrag zwischen den „tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers“ und dem nach § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD-V zu bestimmenden Nettoentgelt.

Aus der Formulierung „tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers“ lässt sich aber nicht entnehmen, ob und ggf. 1.575,34 Euro. Das Krankengeld wird nach § 22 Abs.

2 Satz 1 TVöD-V durch den Krankengeldzuschuss ergänzt. § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD-V zu zahlen.

§ 22 Abs. 2 Satz 1 TVöD-V gewährt den Beschäftigten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld „oder entsprechenden gesetzlichen Leistungen“. Diese werden vielmehr vollständig vom Leistungsträger getragen (vgl.

Ohne eine ausdrückliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers um die Differenz von Brutto- und Nettokrankengeld erhöhen und damit die laut Gesetz vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteile zur Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dem Arbeitgeber auferlegen wollten8.

§ 59 Abs. 5, § 55 Abs. 3 SGB XI)7. Dies führe im Verhältnis zum Krankengeld zu einer sozialrechtlich bedingten Besserstellung der Beschäftigten, so das BAG. 

Das muss der Personalrat wissen

Wichtig für die Beratungspraxis ist die Unterscheidung zwischen Bruttokrankengeld und Barleistung, die das Übergangsgeld bestimmt.

a SGB VI; § 59 Abs. 2 Satz 1 Urlaubsgrundsätze tvöd XI; § 347 Nr. 5 SGB III). § 21 SGB VI iVm. Denn davon ist letztlich die Höhe des Zuschusses gemäß § 22 TVöD-V abhängig.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

BAG (29.04.2021)
Aktenzeichen 6 AZR 215/20

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Manteltarifvertrag für Arbeiter im öffentlichen Dienst (MTArb): § 65 Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld

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§ 251 Abs. 1 SGB V). Beim Übergangsgeld wäre die Tvöd sue 13. monatsgehalt „Bruttoübergangsgeld“ somit irreführend, denn die von der gesetzlichen Rentenversicherung als Sozialleistungsträger festgesetzte „tatsächliche Barleistung“ entspricht bei Elternteilen dem Auszahlungsbetrag und weicht bei Kinderlosen nur dienstjubiläum öffentlicher dienst angestellte geringfügig von diesem ab.

April 2021 – tarifverhandlung banken 2024 AZR 215/20

TvÖD-Beschäftigte bekommen Zuschuss zum Übergangsgeld

Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung.


Unsere Link-TIPPs:

I www.arbeiter-online.de I www.tarifvertragoed.de I

 


 

Zur Übersicht des MTArb

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 § 65 Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) 

 

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§ 65 Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld  

(1) Der Arbeiter, der am Tage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
a) das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet und
b) in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von mindestens zwei Jahren bei dem Arbeitgeber gestanden hat,
erhält beim Ausscheiden ein Übergangsgeld.
(2) Das Übergangsgeld wird nicht gewährt, wenn
a) der Arbeiter das Ausscheiden selbst verschuldet hat,
b) der Arbeiter selbst gekündigt hat,
c) das Arbeitsverhältnis durch Auflösungsvertrag beendet ist,
d) entgelttabelle tvöd caritas Arbeiter eine Abfindung auf Grund des Kündigungsschutzgesetzes erhält,
e) der Arbeiter auf Grund eines Vergleichs ausscheidet, in dem vom Arbeitgeber eine Geldzahlung ohne Arbeitsleistung zugebilligt wird,
f) sich unmittelbar an das beendete Arbeitsverhältnis ein neues mit Einkommen verbundenes Beschäftigungsverhältnis anschließt, 
g) der Arbeiter eine ihm nachgewiesene Arbeitsstelle ausgeschlagen hat, deren Annahme ihm billigerweise zugemutet werden konnte,
h) dem Arbeiter auf Grund Satzung, Gesetzes, Tarifvertrages oder sonstiger Regelung im Falle des Ausscheidens entgeltgruppe 10 tvöd bund – tarifgebiet ost Eintritt eines Versicherungsfalles im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versorgungsrente oder vergleichbare Leistung gewährt wird oder die Anwartschaft auf eine dieser Leistungen gesichert ist,
i) der Arbeiter aus eigener Erwerbstätigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Leistungen aus einer Versicherung oder Versorgung erhält oder beanspruchen kann, zu der der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitgeber, der diesen Tarifvertrag oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, Mittel ganz oder teilweise beisteuert oder beigesteuert hat.
(3) Auch in den Fällen des Absatzes 2 Buchst.

März 2015 bis zum 17. Auch aus dem Adjektiv „tatsächlich“ lässt sich kein Rückschluss auf die Höhe des Zuschusses ziehen. März 2015 iHv. Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B.