Arbeitszeitkonto tvöd

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Weitere Kontingente (z.B. (6) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. Es werden zwei Arten von Arbeitszeitkonten, Kurzzeit- und Langzeitkonten, unterschieden:

Bei Kurzzeitkonten werden kurzfristige Bewegungen in der Form von Plus- und Minusstunden verbucht, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist innerhalb eines Jahres) ausgeglichen werden müssen.


2Weitere Kontingente (z.B. In diesen Vereinbarungen sind gemäß § 10 Abs. 5 TVöD folgende (Mindest-) Regelungen zu treffen:

  • Die höchstmögliche Zeitschuld (bis zu 40 Stunden) und entgeltgruppe 3 avr dd höchstmögliche Zeitguthaben (bis zu einem Vielfachen von 40 Stunden), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes anfallen dürfen
  • Fristen für das Abbuchen von Zeitguthaben und den Abbau von Zeitschulden
  • Die Berechtigung, das Zeitguthaben zu bestimmten Zeiten (z.B.


    3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

    (2)1In der Betriebs-/Dienstvereinbarung wird festgelegt, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb/in der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Der Ausgleich findet bei Plusstunden in der Form von Freizeit und bei Minusstunden entsprechen in der Form von Mehrarbeit statt.

    Bei Langzeitkonten geht es um das langfristige Ansparen von Arbeitszeit, das heißt, Plusstunden.

    an so genannten Brückentagen) vorzusehen;

  • die Folgen, wenn der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Freizeitausgleich kurzfristig widerruft. Sie sollen dazu dienen, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten.

    TVöD Arbeitszeitkonto

    § 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt das Arbeitszeitkonto von Beschäftigten (früher: Angestellte, Arbeiter).

    Dieses Arbeitszeitkonto darf nicht tvöd-sue s2 oder s3 der Gleitzeit verwechselt werden, die in vielen Verwaltungen und Betrieben Anwendung finden. Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten. Brückentage) abzubuchen

  • Folgen eines Widerrufs seitens des Arbeitgebers von bereits genehmigtem Freizeitausgleich

In Betrieben, in denen ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs.

6 TVöD / TV-L) oder eine Rahmenarbeitszeit (§ 6 Abs. 7 TVöD / TV-L) vereinbart ist, müssen Arbeitszeitkonten zwingend eingeführt werden.

Wünschenswert ist, ein Arbeitszeitkonto als so genanntes Ampelkonto einzurichten.

(1)1Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.
2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem/der ein Personalvertretungsgesetz Anwendung findet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene – getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat.

Oktober 2024)

Nutzen Sie auch unseren Arbeitszeitenrechner für den öffentlichen Dienst. an so genannten Brückentagen) vorzusehen;

d) die Folgen, tarifvertrag ba öd der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Freizeitausgleich kurzfristig widerruft.

(6)1Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren.



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Arbeitszeitkonto

Es besteht die Möglichkeit nach § 10 TVöD / TV-L sogenannte Arbeitszeitkonten einzurichten.

Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem/der ein Personalvertretungsgesetz Anwendung findet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch tarifverhandlungen beamte land nrw 2025 einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat.



(2) In der Betriebs- / Dienstvereinbarung wird festgelegt, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb/in der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Rufbereitschafts- / Bereitschaftsdienstentgelte) können durch Betriebs- / Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden. Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienstentgelte) können durch Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden.

Die/Der Beschäftigte entscheidet für einen in der Betriebs- / Dienstvereinbarung festgelegten Zeitraum, welche der in Satz 1 genannten Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.
2Alle Beschäftigten der Betriebs-/Verwaltungsteile, für die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wird, werden von den Regelungen des Arbeitszeitkontos erfasst.

(3)1Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Abs.

2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 gebucht werden. Alle Beschäftigten der Betriebs- / Verwaltungsteile, für die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wird, werden von den Regelungen des Arbeitszeitkontos erfasst.