Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 3.1 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5
J and h aerospace 5.1 Qualifizierung der Ärztinnen und Ärzte
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 6.1 Arbeit an Sonn- und Feiertagen
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 7.1 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 8.1 Bereitschaftsdienstentgelt
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung(Teilzeit: Anspruch, Antrag)
Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)
Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Auflösungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)
Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38 a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9
A.
Die Einigung sieht eine zweistufige Anhebung der Gehälter vor: Zum 1. 110 €)
– +2,8 % ab 1. Sie zeigen, wie sich die Tabellenentgelte nach den beiden Erhöhungsstufen entwickeln. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Pflegekräfte erhalten dafür einen Zuschlag auf jede zusätzliche Stunde: 25 Prozent in den Entgeltgruppen P5 bis P9b und 10 Prozent in P9c bis P16.
Voraussetzung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber – die Regelung gilt nicht in der Probezeit.
TVöD Pflege: Entgelttabellen 2025 und 2026 zeigen Gehaltsentwicklung
Die neuen Entgelttabellen TVöD Pflege 2025 und 2026 liegen als Prognose vor. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister
B.
Auch wenn nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt wurden, enthält das Ergebnis zentrale Schritte zur Entlastung, tvöd tarifverhandlungen kommunen in der Praxis Wirkung zeigen können.
Zusammenfassung Tarifabschluss TVöD Pflege 2025