Paragraph 34 1 tvöd

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2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Tvöd erzieher lohn gekündigt werden.

2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

strukturausgleich tvöd zu einem Jahrein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Kindergeld tvöd rowspan="1">6 Wochen,
von tvöd-krankenhaus rufdienst 5 Jahren3 Monate,
von mindestens 8 Jahren4 Monate,
von mindestens 10 Jahren5 Monate,
von mindestens 12 Jahren6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

GesetzestitelÄnderungsnachweis

TVoeD ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst )

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. (2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40.


2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Lebensjahr vollendet haben
und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren
durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30.


2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr 6 Wochen,

von mindestens 5 Jahren 3 Monate,

von mindestens 8 Jahren 4 Monate,

von mindestens 10 Jahren 5 Monate,

von mindestens 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

(2)1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40.


2Soweit Beschäftigte nach den bis zum xbox xom smart tv pair. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.



 Stand: 01.09.2025

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TVoeD § 34
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KG

(1)1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.


September 2005 geltenden Tarifregelungen
unkündbar waren, verbleibt es dabei.

 

(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit,
auch wenn sie unterbrochen ist.

2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn,
der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich
ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.

3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern,
die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden,
werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.

4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

 

 

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September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.


4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

 

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses
beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.

2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

 

bis zu einem Jahr                             ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr                     6 Wochen,

von mindestens 5 Jahren                    3 Monate,

von mindestens 8 Jahren                    4 Monate,

von mindestens 10 Jahren                  5 Monate,

von mindestens 12 Jahren                  6 Monate

 

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

 

(2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40.

Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.

(3)1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.


3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich berufspraktikum erzieher gehalt tvöd Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden tvöd entgeltgruppe 2 2025 Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.