Jahressonderzahlung tvöd berechnungsgrundlage
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Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nur das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind. Der Betrag wird je nach Gehalt und Arbeitszeit angepasst.